Mietbedingungen

1.

Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich.

2.

Alle Mietgeschäfte erfolgen auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.

Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Mündliche Abreden sind unverbindlich.

4.

Preisstellung gemäß der aktuellen Mietpreisliste und der Ihnen vorliegenden Sonderpreisliste.

5.

Der Vermieter ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Er ist berechtigt bestelltes Mietgut durch gleichwertiges zu ersetzen, falls er nicht in der Lage ist, aus welchem Grund auch immer, das bestellte Mietgut zu liefern.

6.

Die Auslieferung erfolgt ab Lager. Wünscht der Mieter Anlieferung durch den Vermieter an eine von ihm angegebene Anschrift, so wird der Vermieter die anfallenden Kosten in Rechnung stellen.

7.

Der Mieter oder dessen Vertreter hat bei der Auslieferung anwesend zu sein.

8.

Falls der Mieter oder sein Vertreter nicht bei der Anlieferung anwesend sein kann, werden die gemieteten Güter am Lieferort hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die vollständige und ordnungsgemäße Lieferung an.

9.

Der Mieter hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und ggf. dem Vermieter Mängel innerhalb 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.

10.

Der Mieter hat sich bei der Annahme unverzüglich von der richtigen Menge zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem Lieferschein zu erwähnen. Ohne dies verliert der Mieter jegliche Ansprüche.

11.

Die Anlieferung erfolgt zu ebener Erde.

12.

Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich den Mietgegenstand gemäß Anleitung einzusetzen und ausschließlich von Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch sicherstellen können.

13.

Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben. Ist eine Abholung durch den Vermieter vereinbart, so ist der Mieter verpflichtet, das Mietgut abholfertig und aufladebereit zu halten.

14.

Der Mieter hat die Pflicht das Mietgut auf seine Rechnung zu versichern.

15.

Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes bis zum Ende der Mietzeit.

16.

Es ist unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust des Mietgutes durch den Mieter oder durch eine Drittperson verursacht wurde. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an den Vermieter ab.

17.

Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen.

18.

Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

19.

Gerichtsstand ist Köln.

20.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

21.

Das Mietgut muss am Abhol- oder Rückgabetag ordnungsgemäß gereinigt zurückgegeben werden.

22.

Eventuell anfallende Reinigungs- und Entsorgungskosten werden nach Aufwand berechnet.

23.

Kraftstoff stellt der Mieter. Eventuelle Fehlmengen werden nachgetankt und in Rechnung gestellt.

24.

Reifenreparaturen und Reifenersatz sind im Mietpreis nicht enthalten.

25.

Sämtliche Preise gelten für einen 8 Stunden Tag/Schicht.

26.

Kosten für Anlieferung: je nach Maschine und Aufwand.

27.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten.

28.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Laufzeitkontrollen persönlich oder durch ein elektrisches System aufzuzeichnen.

29.

Der Mieter darf die gemieteten Anlagen gemäß StVO ausschließlich mit max. 80 km/h verfahren. Bei Missachtung werden entstandene Schäden in Rechnung gestellt.